Vergabe eines Großauftrages durch einen Bestandskunden
Offenlegung von Insider-Informationen nach Artikel 17 Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Offenlegung von Insider-Informationen nach Artikel 17 Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Dortmund, den 23. Oktober 2020. Die Compleo Charging Solutions AG, ein führender deutscher Spezialanbieter von Ladelösungen für Elektrofahrzeuge ("EVs"), hat heute im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens die Zuteilung für den Verkauf von Schnellladesäulen (DC 50 kW) von einem Bestandskunden erhalten. Der dreijährige Rahmenvertrag umfasst ein Abrufvolumen von bis zu EUR 8,7 Mio., wovon bereits rund 40% voraussichtlich im vierten Quartal 2020 abgerufen werden.