Über das Unternehmen
Die CCS Abwicklungs AG firmierte bis zum 28. Juli 2023 als „Compleo Charging Solutions AG“ und war einer der führenden Komplettanbieter für Ladetechnologie für Elektrofahrzeuge in Europa. Am 20. Dezember 2022 hat die Compleo Charging Solutions AG Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Dortmund gestellt. Am 1. April 2023 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Compleo Charging Solutions AG eröffnet, das derzeit noch andauert.
Vollzug des Unternehmenskaufvertrags mit der KOSTAL-Gruppe
Übertragung des gesamten operativen Geschäfts der Compleo-Gruppe an Gesellschaften der KOSTAL-Gruppe vollzogen | Compleo Charging Solutions AG firmiert nunmehr unter „CCS Abwicklungs AG“ | Verbleibendes Vermögen und Beteiligungen werden im Zuge des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung abgewickelt
Dortmund, 1. August 2023 – Der Vollzug des Unternehmenskaufvertrags vom 29. April 2023 über die wesentlichen Vermögenswerte der Compleo-Gruppe hat gestern stattgefunden. Im Rahmen der Transaktion wurde das gesamte operative Geschäft der insolventen Compleo Charging Solutions AG („Compleo“ oder die „Gesellschaft“) sowie ihrer insolventen Tochtergesellschaften Compleo Charging Technologies GmbH und Compleo Connect GmbH an Gesellschaften der KOSTAL-Gruppe übertragen.
Die Durchführung der Transaktion sichert die Fortführung des Geschäfts der Compleo-Gruppe, das in der KOSTAL-Gruppe als eigenständiges Unternehmen und als Marke fortbesteht. Die verbleibenden Gesellschaften der Compleo-Gruppe verfügen über kein operatives Geschäft mehr. Die Erwerbergesellschaft der KOSTAL-Gruppe, die das operative Geschäft übernimmt, wird in Zukunft die Firma Compleo Charging Solutions GmbH & Co. KG führen. Die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft, die nunmehr unter „CCS Abwicklungs AG“ firmiert, bleibt bestehen. Die Erlöse aus der Transaktion werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur quotalen Befriedigung der Gläubiger verwendet.
Die bei der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften verbleibenden Beteiligungen und Vermögensgegenstände werden im Zuge der Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung abgewickelt.
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